Mittwoch, 18. Oktober 2017

Prüfpflicht auch für private Arbeitgeber

Nach der Pressemitteilung des BAG vom 13. Oktober 2011 müssen auch private Arbeitgeber bei der Besetzung von freien Stellen eine Besetzung mit Schwerbehinderten prüfen, um sich nicht gem. § 15 Abs. 2 AGG entschädigungspflichtig zu machen

(Prüfpflicht gem. § 81 Abs. 1 SGB IX) –  Az. 8 AZR 608/10.

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