Arbeitnehmerrechte

Ihr Recht als Bewerber bei Diskriminierung

Arbeitgebermafia ?

Eigentlich sollen die Arbeitgeber auch Behinderte bzw. Schwerbehinderte einstellen.

Viele Arbeitgeber scheuen davor zurück und zahlen lieber Geld dafür, daß Sie eben keine behinderten Arbeitnehmer beschäftigen.

Was machen diese Unternehmer aber mit behinderten Bewerbern, die sich auf eine Stellenanzeige bewerben ?

Manche Arbeitgeber laden behinderte Bewerber zwar zu Vorstellungsgesprächen ein, diese haben aber oftmals eine reine Alibifunktion.

Die Beraterbranche bietet den Arbeitgebern ganze Seminare zu dieser Thematik an.

Alle haben nur das eine Ziel:

Dem Arbeitgeber Tipps und Tricks aufzuzeigen, damit er solche Bewerber möglichst nicht anstellen muss.



Bei einer Nichteinladung zum gesetzlich eigentlich vorgeschriebenen Vorstellungsgespräch sollten Sie reagieren !

Wenn ein solcher Arbeitgeber Sie durch Missachtung der Gesetze austrickst so hat er dafür eine angemessene Entschädigung zu zahlen.

Urteile:

https://www.ra-kotz.de/stellenanzeige_diskriminierung.htm

www.reha-recht.de/nc/fachbeitraege/beitrag/artikel/diskussionsbeitrag-b2-2012/?cHash=ac9528f24422e6e8052fae13a603768f&sword_list%5B0%5D=agg


www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Sansibar-wegen-Rassismus-an-der-Tuer-verklagt

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen